Rechtsprechung
BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 8/77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,9757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsanwaltszulassungverfahren i.R.d. Kostentragung und Festsetzung des Geschäftswerts bei Rücknahme eines Widerspruchs
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 8/77
Die Wertfestsetzung durch den Ehrengerichtshof entspricht den Grundsätzen, die der Senat in der Entscheidung BGHZ 39, 110, 115 f aufgestellt hat.
- BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 11/86
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufgabe einer Kanzlei - …
Dazu gehören nicht Entscheidungen, welche die Verfahrenskosten betreffen (Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77 - und vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 27 und 30/82). - BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 5/80
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschluss des Ehrengerichtshofs - …
Der Bundesgerichtshof hat die Aufzählung in Absatz 1, die den vorliegenden Fall nicht ausdrücklich erfaßt, als abschließend angesehen (Beschluß vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 5/71) und - anders als bei einem auf § 223 BRAO gegründeten Anfechtungsverfahren (vgl. Beschluß vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 2/68 = EGE X 61) - eine entsprechende Anwendung auf solche Fälle, verneint (Beschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76), in denen es nicht unmittelbar und endgültig um die Begründung oder den Verlust der Existenz ging, sondern um Angelegenheiten von geringerer Bedeutung für den Rechtsanwalt, wie beispielsweise die Befreiung von der Residenzpflicht (Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 4/66 = EGE IX 38), die Aussetzung nach § 33 Abs. 2 BRAO (Beschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 6/77), die Festsetzung der Verfahrenskosten (Beschluß vom 31. Mai 1965 - AnwZ (B) 5/65), die Pflicht zur Tragung der Verfahrenskosten und die Festsetzung des Geschäftswertes nach (übereinstimmender) Erledigung der Hauptsache (Beschlüsse vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77), die Erstattung außergerichtlicher Auslagen (Beschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 16/78 - m.w.Nachw.; vgl. auch Beschluß vom 15. Oktober 1979 - AnwZ (B) 10/79). - BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 11/88
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine selbstständige …
Selbständige Kostenentscheidungen gehören nicht dazu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 5/71; vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 16/78; vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 14/81 und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 35/81). - BGH, 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Geschäftswertsfestsetzung
Angesichts dieser in der Bundesrechtsanwaltsordnung getroffenen Regelung kommt eine entsprechende Anwendung von § 20 Abs. 2 FGG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 5/71 -, vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 10/76 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77).